OHSAS 18001 und ILO Leitfaden |
Derzeit ist die Zertifizierung nach der OHSAS 18001 die einzige uns bekannte Möglichkeit zur Zertifizierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Rahmen eines akkreditierten Zertifizierungsverfahrens. Dabei handelt es sich nicht um eine ISO Norm, sondern um einen British Standard. Während die OHSAS mehr den klassischen Vorgaben-Charakter einer Norm hat, ist der ILO-Leitfaden und dessen Derivate auf deutscher Ebene mehr umsetzungs- und handlungsorientiert.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Inhalte von Arbeitsschutzmanagementsystemen auf der Grundlage des ILO-Leitfadens, welcher auf internationaler Ebene Mindestanforderungen formuliert. In Deutschland wurde dieser ILO-Leitfaden gemeinsam durch Regierung, Unfallversicherungsträger und Sozialpartner an die nationalen Gegebenheiten angepasst und in einem „Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ veröffentlicht (http://www.baua.de/prax/ams). Grundsätzlich sind natürlich sämtliche anzuwendenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus gibt es aber auch weiterführende Anforderungen. Einige wesentliche Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem sind hier aufgeführt:
Die Politik bzw. Grundsatzerklärung, die durch die oberste Leitung des Unternehmens aufgestellt wird, muss nicht nur grundsätzliche Aussagen zur Sicherung des Arbeitsschutzes enthalten, sondern explizit die Wahrung der Rechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung im Arbeitsschutz berücksichtigen. Abläufe und Schnittstellen werden festgelegt und schriftlich beschrieben, insbesondere für Verfahrensweisen zur wechselseitigen Kommunikation und Zusammenarbeit aller Beteiligten (Beschäftigte, besondere Funktionsträger, Beauftragte, Führungskräfte). Es sind dabei unter anderem auch feste Vorgaben zur Einbindung von bspw. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt o.ä. bei Prozessen wie Planung, Beurteilung der Arbeitsbedingungen u.a. vorzusehen.
Verfahren (Abläufe) zur regelmäßigen Ermittlung der arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen und zur Bekanntgabe innerhalb des Unternehmens, Regelungen zu Systemaudits, auch Prozesse, die neben vorhandenen betriebsablaufbedingten Prozessen speziell zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz eingerichtet sein müssen, werden durchgeführt und dokumentiert und (z.B. Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen, Erste-Hilfe und Notfallorganisation, betriebliche Gesundheitsförderung). |