Datenschutz und Informationssicherheit - 8-Punkte-Programm aufgelegt Drucken

Frankfurt, 16.08.2013. Bundeskanzlerin Angela Merkel am 19. Juli 2013 ihr Acht-Punkte-Programm für einen besseren Schutz der Privatsphäre vorgestellt. Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die daraufhin von den jeweils zuständigen Ressorts eingeleiteten Maßnahmen diskutiert und den von Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich und Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler vorgelegten ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Acht-Punkte-Programms beschlossen.

 Dieses Acht-Punkte-Programm umfasst:

 

1. Die Aufhebung von Verwaltungsvereinbarungen aus den Jahren 1968/1969 zum Artikel-10 Gesetz zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien sowie Frankreich, in denen Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch ausländische Behörden geregelt wurden. Diese wurden bereits mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien am 2. August 2013 sowie mit Frankreich am 6. August 2013 im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben.

 

2. Die Gespräche auf Expertenebene mit den USA über eventuelle Abschöpfungen von Daten in Deutschland werden fortgesetzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat eine Arbeitseinheit "NSA-Überwachung" eingesetzt. Über deren Ergebnisse wird das BfV dem Parlamentarischen Kontrollgremium berichten. Die Bundesregierung wirkt weiterhin auf die Beantwortung des an die USA übersandten Fragenkatalogs hin.

 

3. Die Bundesregierung setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, ein Fakultativprotokoll zu Artikel 17 des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen vom 19. Dezember 1966 zu verhandeln. Artikel 17 besagt unter anderem, dass niemand willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben und seinen Schriftverkehr ausgesetzt werden darf. Das Fakultativprotokoll soll den Schutz der digitalen Privatsphäre zum Gegenstand haben.

 

4. Auf europäischer Ebene treibt Deutschland die Arbeiten an der EU-Datenschutzgrundverordnung entschieden voran. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass in die Verordnung eine Auskunftspflicht der Firmen für den Fall aufgenommen wird, dass Daten an Drittstaaten weitergegeben werden. Hierzu gibt es auch eine deutsch-französische Initiative.

 

5. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass die Auslandsnachrichtendienste der EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Standards ihrer Zusammenarbeit erarbeiten. Eine entsprechende Vereinbarung mit den USA soll ebenfalls getroffen werden, diese ist offenbar bereits mündlich zugesagt.

 

6. Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit der EU-Kommission für eine ambitionierte IT-Strategie auf europäischer Ebene ein. Dieser Strategie muss eine Analyse der heute fehlenden Systemfähigkeiten in Europa zugrunde liegen. Ziel ist die Stärkung europäischer Firmen zur Entwicklung innovativer Lösungen – auch für eine sichere Nutzung des Internets –, um dem deutschen und europäischen Wirtschaftsstandort einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Europa braucht erfolgreiche Anbieter von internetgestützten Geschäftsmodellen.

 

7. Auf nationaler Ebene wird ein Runder Tisch "Sicherheitstechnik im IT-Bereich" eingesetzt, dem die Politik, Forschungseinrichtungen und Unternehmen angehören. Die Politik wird dabei unterstützt durch die Expertise des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik. Ein Ziel wird es dabei sein, besonders für Unternehmen, die Sicherheitstechnik erstellen, bessere Rahmenbedingungen in Deutschland zu finden.

 

8. Der Verein „Deutschland sicher im Netz“ soll seine Aufklärungsarbeit verstärken, um Bürgerinnen und Bürger wie auch Betriebe und Unternehmen in allen Fragen ihres Datenschutzes zu unterstützen.

 

Das Programm in vollem Umfang können Sie hier herunterladen. In wie weit dieses Acht-Punkte-Programm dann auch zu konkreten und vor allem für Bürger und Unternehmen nachvollziehbaren Verbesserungen von Datenschutz und Informationssicherheit führt, bleibt abzuwarten. Insbesondere dürfte es schwierig sein, die Ergebnisse auch "sichtbar" bzw. nachweisbar zu machen. Denn welcher Geheimdienst lässt sich schon gerne 1:1 in die Karten schauen . . . Wir empfehlen deshalb, mit der Auslagerung von Daten in die Cloud sparsam und vorsichtig umzugehen. Gleiches gilt für den Versand von unverschlüsselten Mails. Wir außerdem im Herbst verschiedene Veranstaltungen, auf denen sich Unternehmen umfassend über die Themen Datenschutz und Informationssicherheit informieren können. Sofern Sei eine Einladung zu einer dieser Veranstaltungen bekommen möchten oder an weiteren Informationen interessiert sind, schicken Sie uns einfach eine kurze Nachricht. Diese wird übrigens verschlüsselt übertragen . . .

 

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