EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) - wenige Wochen zur Umsetzung Drucken

Frankfurt, 31.03.2018. Noch wenige Wochen verbleiben zur Umsetzung der EU-DSGVO

Die Frist läuft, es verbeibt den Unternehmen und Organisationen nicht mehr  viel  Zeit, um die Anforderungen aus der EU-Datengrundschutzverordnung (EU-DSGVO) umzusetzen: Die Übergangsfrist läuft am 24.05.2018 aus. Ab dem 25.05.2018 gilt ausschließlich die EU-DSGVO in Verbindung mit dem "neuen" Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, veöffentlicht am 30.6.2017, BGBl. I S. 2097), welches ebenfalls am 25.05.2018 in Kraft tritt.

Dies zieht umfangreiche Änderungen im Datenschutz nach sich: Insbesondere ist die Dokumentation zum Datenschutz anzupassen und auch die Strafen für Verstöße wurden drastisch erhöht (bis 20 Mio EUR oder 4 % des weltweiten Konzernumsatzes). Des Weiteren wächst auch der Druck auf die nationalen Behörden hinsichtlich ihrer Aktivitäten zur Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes, so dass einige Landesämter ihr Personal bereits aufstocken. Wir empfehlen Ihnen deshalb, das Thema rechtzeitig anzugehen . . .  Falls Sie weitere Fragen zu den konkreten Anforderungen und zur Umsetzung der EU-DGSVO haben, sprechen Sie uns gerne an: Die SIC CONSULTING GmbH aus Frankfurt am Main in Hessen ist bereits seit mehreren Jahren auch in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit tätig. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

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