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Abfallmanagement Drucken

Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und den ergänzenden Verordnungen werden Sie verpflichtet, Abfälle zu vermeiden oder für die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung zu sorgen. Die Vorgaben und Bedingungen dieser Gesetze sollen helfen, die Umwelt und Gesellschaft vor den Folgen des Umgangs mit Abfall zu schützen und die Risiken zu minimieren.

Konkrete Pflichten für den Unternehmer:

  1. Entwicklung von Abfall-Vermeidungsstrategien
  2. Dokumentationspflichten bei der Abfallentsorgung
  3. Kontrolle der Verwerter und Entsorger
  4. Auskunfts- und Berichtspflicht gegenüber Behörden bei besonderen Abfällen
  5. Information und Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit Abfall 
     

 Im KrW-/AbfG wurde die Erstellung von Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten gefordert. Gemeinsam mit dem RP Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Wiesbaden haben wir zu Ihrer Unterstützung ein Hilfsmittel zur Erstellung von Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten*  entwickelt.

* Die Verpflichtung zur Erstellung von Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten nach § 19 KrW/AbfG ist entfallen. Es besteht jedoch weiterhin die allgemeine Auskunftspflicht nach § 40 KrW/AbfG. Ein Formblatt zur "Erhebung von Auskünften" können Sie hier downloaden.

Weitere Unterstützung erhalten Sie von uns: Wir bieten Ihnen sinnvolle Vorschläge, wie durch ein Abfallmanagement die Vorgaben der Abfallgesetzgebung eingehalten und zum Vorteil für das gesamte Unternehmen genutzt werden können. Das heißt in vielen Fällen: Sie können Kosten senken !

 

 
   
   
     
     
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