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Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und den ergänzenden Verordnungen werden Sie verpflichtet, Abfälle zu vermeiden oder für die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung zu sorgen. Die Vorgaben und Bedingungen dieser Gesetze sollen helfen, die Umwelt und Gesellschaft vor den Folgen des Umgangs mit Abfall zu schützen und die Risiken zu minimieren.
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Zum 01.01.2005 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. In ihr wird die Richtlinie 98/24/EG über den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit umgesetzt. Die Richtlinie 98/24/EG wird dabei weitgehend inhaltsgleich und in sprachlich angepasster Form übernommen. Darüber hinaus sind die Ausweitung der so genannten „Krebs-Richtlinie“ 2004/37/EG auf erbgutverändernde Stoffe (Richtlinie 99/38/EG) und die umfangreiche Änderung der Richtlinie 83/477/EWG über den Schutz vor Asbest (Richtlinie 2003/18/EG) in nationales Recht umgesetzt worden. Ebenso wurden die ILO-Übereinkommen Nr. 170 zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch chemische Arbeitsstoffe und Nr. 184 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft berücksichtigt. Damit kann die Bundesregierung der Ratifizierung dieser beiden Übereinkommen zustimmen.
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Seit 1994 sind in vielen Unternehmen und Organisationen Umweltmanagementsysteme eingeführt worden. Umweltaspekte sind auch dadurch immer mehr in das Bewussstsein der Menschen gelangt, so dass heute vieles selbstverständlich ist, was früher als nicht umsetzbar gegolten hat. Die Umweltaspekte sind aber auch immer mehr in integrierte Managementsysteme aufgenommen worden, so dass heute
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