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Arbeitsschutzmanagement
Arbeitsschutz - Herstellerpflichten (CE) Drucken

Grundsätzlich muss der Hersteller von Produkten dafür sorgen, dass die Produkte sicher sind und dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefährdungen für Menschen, Tiere oder die Umwelt entsteht. Im Europäischen Wirtschaftraum gibt es für eine Reihe von Produkten sogenannten "CE-Richtlinien", in denen Mindestanforderungen an die Sicherheit dieser Produkte definiert werden.

Was bedeutet CE?

Die Abkürzung CE bedeutet "Conformité Européenne", das heißt, dass das Produkt mit den Europäischen Richtlinien konform ist.

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Arbeitsschutz - Betreiberpflichten Drucken

Einheitliche Mindeststandards für den Arbeitsschutz in Europa sollen durch die Europäische Richtlinie zur "Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit" (89/391/EWG) vom 12. Juni 1989 erreicht werden.
Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom August 1996 wurde diese Richtlinie in Deutschland weitgehend umgesetzt.

Daraus ergeben sich konkrete Pflichten für den Unternehmer:

   • Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze (und Maschinen, siehe auch CE-Kennzeichnung) 
   Information und Unterweisung der Beschäftigten
   Prüfung von Arbeitsmitteln 
   Nachweisführung (Dokumentation)

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